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Die Betriebsgemeinkostenberechnung wird üblicherweise einmal jährlich durchgeführt. Sollte sich jedoch der Maschinenbestand oder der Personalstand ändern, kann die Berechnung jederzeit erneut ausgeführt werden. Betriebsgemeinkosten umfassen alle Kosten, die während des laufenden Betriebs anfallen.

Zuschlagssätze prüfen

Zunächst sollte geprüft werden, ob mit zwei Zuschlagssätzen gearbeitet wird. Öffnen Sie dazu die Optionen in den Stammdaten.

  1. Das Feld „mit zwei Zuschlägen“ muss aktiviert sein. Dieses Feld ist jedoch ausgegraut, da Änderungen ausschließlich in Absprache mit dem BIZS-Team vorgenommen werden können. In Klammern wird angezeigt, welche Zuschläge verwendet werden. In diesem Beispiel steht Zuschlag 1 für die Gemeinkosten und Zuschlag 2 für Wagnis und Gewinn.

Ermitteln der Sozial -und Betriebsgemeinkosten

Zur Ermittlung der Sozial -und Betriebsgemeinkosten öffnen Sie in der Auswertung die Betriebsgemeinkosten.

  1. In der Neuanlage kann angegeben werden, für welches Jahr die Betriebsgemeinkosten berechnet werden sollen.
  2. Zudem können Informationen im Notizfeld eingetragen werden. Die Angaben zu Jahr und Notiz sind später entscheidend, um die Berechnung korrekt Lohnarten und Mitarbeitern zuzuordnen.
  3. Im nächsten Schritt werden die Arbeitstage für das gewählte Jahr ermittelt. Tragen Sie dazu die Kalendertage, Samstage und Sonntage sowie die bezahlten Feiertage und Urlaubstage ein. Im Feld „Krank“ können Sie einen Erfahrungswert hinterlegen, der angibt, wie viele Tage Mitarbeitende durchschnittlich krank sind. Dieser Wert lässt sich beispielsweise aus der BIZS-Auswertung „Produktiv/Unproduktiv“ ableiten. Als Ausfalltage zählen beispielsweise Fortbildungen oder Einweisungen. Außerdem können Schlechtwettertage, unproduktive Tage wie Lageraufräumen und sonstige Ausfallzeiten wie Betriebsurlaub in die Berechnung einbezogen werden. Auf dieser Grundlage werden anschließend die gesamten Ausfalltage und die verbleibenden Arbeitstage berechnet. In diesem Fall wird ein Mitarbeiter ca. 212 Tage im Jahr arbeiten.
  4. Durch „Speichern“ werden die Angaben zu den Betriebsgemeinkosten übernommen.
  5. Angaben zu den zusätzlichen Lohnausgaben lassen sich entweder beim jeweiligen Verband, Steuerberater oder durch Internetrecherche herausfinden. Die Informationen zu den Lohnnebenkosten – also den Kosten für produktive Mitarbeitende, die auf Stundenbasis beschäftigt sind – werden ebenfalls auf diese Weise gesammelt.
  6. Es wird die Gesamtzahl der Produktiv-Stunden sowie die Produktiv-Lohnkosten angezeigt. Letztere ergeben sich aus den Produktivkosten plus den Arbeitgeberzuschlägen. Die Summe der Gemeinkosten entspricht der Summe der tabellarisch dargestellten Gemeinkosten. Die Berechnungen zeigen, dass ein Gemeinkostenzuschlag von etwa 93% auf die Löhne vorgenommen werden muss, um die Gemeinkosten umzulegen. Um einen kurzen Infotext zur Zusammensetzung der Werte angezeigt zu bekommen, fahren sie mit der Maus über die einzelnen Felder.

Speichern Sie anschließend ihre Eingaben, um später auf diese nochmals zurückzugreifen.

Auflistung Gemeinkosten

  1. Im nächsten Schritt werden die Gemeinkosten des Unternehmens berechnet. Dazu können die verschiedenen Kosten aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) in die vorliegende Tabelle eingetragen werden.
  2. In diesem Beispiel betragen die KFZ-Kosten 15.000€ pro Jahr, die Maschinenkosten 2.000€.
  3. Die Zeile „Gehälter unprod. inkl. Sozialkost.“ umfasst alle Gehälter von Mitarbeitern, die nicht aktiv produktiv im Projekt arbeiten, wie zum Beispiel das Büropersonal. Der Betrag beinhaltet neben den Gehältern auch alle Arbeitgeberzuschläge, wie etwa die Sozialversicherungsbeiträge.
  4. Verkauftes Material schmälert über den Materialzuschlag die Gemeinkosten. Wir nehmen an, dass wir für 1 Mio.€ Material einkaufen. Durchschnittlich wird das Material mit 10% beaufschlagt. Somit senken sich die Betriebsgemeinkosten um 100.000€. In der Tabelle wird dies mit einem Minus erfasst. Das gleiche gilt für die Fremdleistungen.
  5. Optional kann das Jahresgehalt des Geschäftsführers, unabhängig von Wagniss und Gewinn, in die Berechnung einbezogen werden.
  6. Die Summe aller geplanten Jahreskosten werden im untenstehenden Summenfeld angezeigt.

Produktivstunden ermitteln

Anschließend sollen die Produktivstunden anhand der Mitarbeiter ermittelt werden. Hierzu kann in den Stammdaten im Mitarbeiter die Maske des gewünschten Mitarbeiters geöffnet werden.

  1. Arbeitet der Mitarbeiter, so muss das Inaktiv-Feld nicht angehakt sein.
  2. In der rechten Seite der Maske wird der festgelegte Stundenlohn sowie die gearbeiteten Stunden pro Tag und der Produktivitätsfaktor festgelegt. Ein Eintrag von 1 bedeutet hier 100% Produktivität. Bei einem Auszubildenden würden die Werte anders aussehen. Dieser erhält ein festes Gehalt, weshalb im Stundenlohnfeld 0 eingetragen ist. Obwohl die tägliche Arbeitszeit ebenfalls acht Stunden beträgt, liegt die Produktivität beispielsweise bei lediglich 0,2 beziehungsweise 20 %. Das Gehalt ist bereits in der Position „Gehälter“ der Sozial- und Betriebsgemeinkosten erfasst und wird somit, wie zuvor erläutert, in der Gesamtkostenaufstellung berücksichtigt. Gleiches gilt für die Vergütung von nicht produktiven Mitarbeitenden, etwa Bürokräften. In diesem Fall wird ein Stundenlohn von 0,00 € sowie eine Arbeitszeit von acht Stunden eingetragen. Die Produktivität wird auf 0 % gesetzt, da diese Person nicht aktiv an Projekten beteiligt ist. Nachdem für alle Mitarbeiter das Eintragen der Arbeitsdaten erledigt wurde, können in der Sozial- und Betriebsgemeinkosten-Maske der Sozial -und Gemeinkostenzuschlag berechnet werden (vgl. Kapitel: Ermitteln der Sozial -und Betriebsgemeinkosten). Die entsprechenden Felder werden dann automatisch von BIZS berechnet.
  3. Um den individuellen Naka-Satz des Mitarbeiters zu berechnen, wählen Sie im rechten Bereich der Maske im Abschnitt „Stundensatz für Nachkalkulation“ über die drei Punkte die gewünschte „Gemeinkostenberechnung“ aus.
  4. Anschließend kann der Naka-Satz berechnet werden. Dieser setzt sich zusammen aus dem Stundenlohn des Mitarbeiters plus den Sozialgemeinkosten und den Betriebsgemeinkosten. Der sich daraus ergebene Naka-Satz wird für die Nachkalkulation berechnet. Des
  5. Weiteren kann der EK-Preis berechnet werden, welcher beispielsweise für Rapporte notwendig ist.
  6. Optional kann des Weiteren Wagnis und Gewinn eingetragen werden.

Mittellohnberechnung

Die Mittellöhne werden verwendet, um aus unterschiedlichen Stundenlöhnen einen durchschnittlichen Lohn für die Kalkulation zu bilden. Dazu werden die Löhne der Mitarbeitenden erfasst und gemittelt. Anschließend werden die Sozial- und Betriebsgemeinkosten auf den Mittellohn aufgeschlagen. Auf dieser Grundlage können Verkaufspreise berechnet werden.

 Um mit den Mittellöhnen zu arbeiten, öffnen Sie in den Stammdaten die „Lohnart“-Maske. Dort können alle Mittellöhne angelegt und später abgerufen beziehungsweise bearbeitet werden.

    1. Legen Sie zuerst in der Neuanlage die Lohnart und den Suchbegriff fest.
    2. In der rechten Seite der Maske befindet sich der Reiter zur „Mittellohnberechnung Mitarbeiter“. Dort wird tabellarisch der Nettostundenlohn für die jeweilige Anzahl an Mitarbeitern eingetragen. In diesem Beispiel erhalten 5 Mitarbeiter 19 €, 4 Mitarbeiter 22 € und 6 Mitarbeiter 27 €.
    1. Anschließend kann das Mittel der eingetragenen Löhne im Reiter „Mittellohnberechnung“ berechnet werden.
    2. Im nächsten Schritt können die zuvor angelegten Betriebsgemeinkosten in die Lohnart eingebunden werden. Dazu kann im Feld der Sozialgemeinkosten über den Botton mit den drei Punkten, alle gespeicherten Betriebsgemeinkosten angezeigt werden. Die gewünschte Berechnung wird durch „Übernehmen“ in den Feldern Sozialgemeinkosten % sowie den Gemeinkosten % angezeigt. Diese Prozente müssen mit aufgeschlagen werden.
    3. Durch „Berechnen“ werden die daraus berechneten Werte im linken Teil der Maske angezeigt.
    4. Demnach muss in diesem Beispiel der EK-Preis, also der Mittellohn mit 129% Gemeinkostenzugeschlagen werden. Zudem kann ein Aufschlag von 5 % Wagnis und Gewinn einkalkuliert werden. Der Verkaufspreis ergibt sich anschließend aus den hier angegebenen Werten. In diesem Fall muss mindestens ein Verkaufspreis von 55,30 € berechnet werden, um 5% Wagnis und Gewinn sowie die Gemeinkosten abzudecken. Dieser Wert beruht auf der Annahme von 13.700 Produktivstunden (vgl. Kapitel: Ermitteln der Sozial -und Betriebsgemeinkosten). Diese Berechnung zeigt, dass bei normaler Auslastung ca. 55 € pro Stunde verlangt werden müssen, um den Betrieb inklusive Wagnis und Gewinn zu unterhalten.
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