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Mehrwertsteueranpassung in BIZS

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Im Rahmen des Konjunkturpakets der Regierungskoalition wird der Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung der finalen Fassung des Schreibens zu Steuersatzsenkung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

Es ist davon auszugehen, dass es sowohl bei der Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 1.7.2020 und dann bei (Wieder)Anhebung zum 1.1.2021 zu Übergangsschwierigkeiten kommen kann.

Maßgeblich für die Ermittlung des anwendbaren Steuersatzes ist der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wurde.

BIZS stellt Ihnen softwareseitig die Möglichkeiten zur Verfügung, den Steuersatz entsprechend im System sowie in den Vorgängen einzustellen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Beratung zu den steuerlichen Behandlungen der einzelnen Vorgänge Ihres Unternehmens geben können. Bitte stimmen Sie sich hierzu mit Ihrem Steuerberater ab.Sollten sich im Laufe der Zeit die steuerlichen Anforderungen ändern, werden wir selbstverständlich diese in der Software berücksichtigen.

Anpassungen und Informationen werden wir auf unserer Homepage entsprechend veröffentlichen.

Voraussetzung für die Anpassung und Anwendung der Steuersatzanpassung ist das Update der BIZS Version 20.01.01

 

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